Achtung bei Inflationsausgleichszahlung für tarifgebundene Mitgliedsunternehmen

16.12.2022

Wir weisen alle tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen darauf hin, dass die freiwilligen Inflationsausgleichszahlungen auch Teil eines Tarifabschlusses im Jahr 2023/2024 sein können. Sollte diese bereits vorher ohne tarifliche Aufforderung bezahlt werden, dann wäre eine vorbehaltliche Zahlung von Vorteil. Ein Vordruck für eine entsprechende Vereinbarung finden Sie hier. Die FAQ zum Inflationsausgleichsgeld gibt es hier.

 

Ihr LTV-Team