450€-Grenze für Minijobber darf überschritten werden
28.04.2020
Arbeitgeber beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Neue Regelungen besagen, dass das Überschreiten der Entgeltgrenze nicht automatisch zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führt. Weitere Informationen dazu hier.
Ihr LTV-Team