3-G-Vorschriften in Frankreich und Italien
20.08.2021
Mittlerweile gelten in Frankreich und in Italien 3-G-Nachweispflichten für die Innengastronomie. Auch Fahrpersonal ist von den Nachweispflichten betroffen. Innengastronomie kann nur in Anspruch nehmen, wer negativ getestet, geimpft oder genesen ist.
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