Gemeinsame Stellungnahme zu der geplanten Anhebung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge zum 01.01.2009
[23.09.2008]
1. Die zum 01.01.2009 geplante Anhebung der Maut wird nach realistischer Einschätzung der Fahrleistungen und des Flottenbestandes allein im Jahre 2009 zu Mehrbelastungen von ca. 2 Mrd. Euro für Wirtschaft und Verbraucher führen. Ein derartiger Kostenschub ist weder gerechtfertigt noch tragbar. Diese weitere Kostenlawine wird den Standort Deutschland erheblich belasten. Die Unternehmen der Transport- und Speditionswirtschaft stehen bereits heute unter starkem Druck durch die Veränderungen des Arbeitszeitgesetzes und die Kostenexplosion auf den Energiemärkten. Steigende Transportkosten betreffen auch weite Teile von Industrie und Handel.
2. Das der geplanten Mautanhebung zugrunde liegende Wegekostengutachten ist keine objektive und nachvollziehbare Grundlage zur Mautberechnung. Es steht zudem im Widerspruch zu EU-Recht, denn dieses lässt z.B. nur die Anlastung tatsächlich gezahlter Kosten und nicht auch fiktiver zu. Die für den 01.01.2009 geplante Anhebung sollte schon aus diesen Gründen nicht in Kraft treten, um die Berechnungsgrundlagen für die Mauterhebung auf objektive und realistische Daten zu stellen.
3. Es darf dem Bund nicht weiter gestattet werden, sich aus der Finanzierung von Bundesfernstraßen entgegen politischer Zusagen auch gegenüber den Bundesländern zurückzuziehen. Die seit 2005 erhobene Maut zur Deckung der Wegekosten schwerer Nutzfahrzeuge wird grundsätzlich akzeptiert. Sie hat jedoch nicht zu zusätzlichen, dauerhaften Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur geführt. Legt man die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 2012 zugrunde, wird auch die geplante Mauterhöhung nicht zu zusätzlichen Straßenbauinvestitionen führen, sondern in erster Linie zu zusätzlichen Einnahmen des Bundes. Eine rechtsverbindliche Verpflichtung des Bundes, einen bestimmten Infrastrukturanteil aus steuerfinanzierten Mitteln künftig zu garantieren, besteht nicht. Die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturinvestitionen muss daher auf eine neue rechtliche und institutionelle Grundlage gestellt werden. Nur so lassen sich die Erwartungen auch der Bundesländer erfüllen, die Investitionen dauerhaft zu erhöhen.
4. Die von der Bundesregierung geplante Mautanhebung wird für die Unternehmen deutlich teurer, als von der Bundesregierung angegeben. Der durchschnittliche Mautsatz wird für viele Unternehmen aufgrund der Zusammensetzung ihrer Fahrzeugflotte zwischen 19 und 20 Cents pro Kilometer liegen. Die Angabe der Bundesregierung, der durchschnittliche Mautsatz werde nur auf 16,3 Cent erhöht, ist unzutreffend. Euro-V-Fahrzeuge, in die gerade investiert wird, werden mit + 40% zusätzlich zur Kasse gebeten, Euro-III-Fahrzeuge, vor 2 Jahren noch Stand der Technik, mit + 72%. Bereits durch die Ankündigung der starken Mauterhöhung für Euro-III-Fahrzeuge sind diese so gut wie unverkäuflich. Damit fehlt den Unternehmen die Möglichkeit der Refinanzierung in neue Fahrzeuge. Pleiten und Arbeitsplatzverluste vor allem in mittelständischen Betrieben in Deutschland sind damit vorprogrammiert. Die mit dem Masterplan Güterverkehr und Logistik beabsichtigte Stärkung des Logistikstandortes Deutschland wird vollständig konterkariert.
Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Hattersheim, den 1.September 2009
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