Einheitliche Kabotageregelungen treten am 14.05.2010 EU-weit in Kraft
[04.05.2010]
Sie gelten für alle im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr einge-setzten Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht auf den im Gebiet der Gemeinschaft zurückgelegten Strecken
Kabotage wird beschränkt auf drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung.
Die Kabotagebeförderungen können nicht nur in dem Aufnahmemitgliedstaat der internationalen Beförderung, sonder auch in anderen Mitgliedstaaten innerhalb der Frist von sieben Tagen und innerhalb von drei Tagen nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in diesen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
In Deutschland ändert sich durch die neuen EU-Vorschriften nichts Wesentliches, weil sie hier bereits in der nationalen Gesetzgebung (§ 17a GüKGrKabotageV) schon umgesetzt waren.
Die komplette Information des DSLV mit besonderen nationalen Regelungen finden Sie im "Internen Bereich" unserer Web-Seite unter "Informationen des DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V."
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