Montag, 06. Februar 2012
News:
Beschwerden über nach ihrer Auffassung ungerechtfertigte oder unangemessene Kontrollen und Sanktionen können hier geschildert werden [mehr >>]


erhebliche Störungen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr [mehr >>]

Auch für die Wintersaison 2011/2012 stehen 5 Anlagen längs der A 4 und der A 9 zur Verfügung [mehr >>]


Arbeitskreis "Innerstädtische Luftreinhaltung" (AKIL)  [mehr >>]

News

Einheitliche Kabotageregelungen treten am 14.05.2010 EU-weit in Kraft [04.05.2010]

Sie gelten für alle im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr einge-setzten Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht auf den im Gebiet der Gemeinschaft zurückgelegten Strecken

Kabotage wird beschränkt auf drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung.

 

Die Kabotagebeförderungen können nicht nur in dem Aufnahmemitgliedstaat der internationalen Beförderung, sonder auch in anderen Mitgliedstaaten innerhalb der Frist von sieben Tagen und innerhalb von drei Tagen nach Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs in diesen Mitgliedstaaten durchgeführt werden.

In Deutschland ändert sich durch die neuen EU-Vorschriften nichts Wesentliches, weil sie hier bereits in der nationalen Gesetzgebung (§ 17a GüKGrKabotageV) schon umgesetzt waren.

Die komplette Information des DSLV  mit besonderen nationalen Regelungen finden Sie im "Internen Bereich" unserer Web-Seite unter "Informationen des DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V."


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