Nachtfahrverbot auf hessischen Bundesstraßen für Lkw ab 3,5 t ab 15. März 2010
[02.03.2010]
auf B 3 und B 252 zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte am 17.11.2009 die verhängten Fahrverbote für den so genannten mautverdrängten Lkw-Verkehr zwischen Borken und Cölbe (B 3) und zwischen Diemelstadt und Lahntal-Göttingen (B 252) aufgehoben.
Als Ergebnis der ersten Phase einer Verkehrserhebung wurde festgestellt, dass sowohl in den an der B 3 als auch an der B 252 gelegenen Gemeinden der Nachtgrenzwert für Lärmschutz von 62 dB (A) überschritten worden sei.
Das hessische Verkehrsministerium hat vor diesem Hintergrund ab dem 15. März 2010 ein Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 t für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens auf den genannten Strecken angekündigt.
Das Fahrverbot soll auf der Grundlage des § 45 I Nr. 3 StVO (Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen) unbefristet mit folgender Beschilderung angeordnet werden:
Zeichen 253 der StVO
Verbot für Kraftfahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t,
einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen,
ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse
Besonders kritisch sind folgende Regelungen zu sehen:
· Nach Aussagen aus dem Hause des hessischen Ministeriums soll das Verbot für Lkw ab 3,5 t auch für Anlieger der betroffenen Straßen gelten.
· Das Durchfahrverbot soll auch für Be- und Entlader der vier betroffenen Landkreise (Waldeck-Frankenberg, Schwalm-Eder, Marburg-Biedenkopf und dem Hochsauerlandkreis) gelten.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen soll im Einzelfall geprüft werden.
(Sonder - Info des SLV)
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