Donnerstag, 09. September 2010
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Anleitung zum Ausfüllen von Zollanmeldungen [19.02.2010]

(Veröffentlichung im Newsletter der IHK Erfurt, Herr Mark Bremer)

Das Merkblatt zum Einheitspapier ist die Anleitung der Zollverwaltung zum Ausfüllen von Zollanmeldungen. Bitte beachten Sie, dass das Merkblatt zwar offiziell nur für die Papieranmeldungen auf dem Einheitspapier gilt (für Ausfuhranmeldungen: Notfallkonzept, falls ATLAS-Ausfuhr ausfällt). Dennoch kann es weiterhin als Leitlinie zum Erstellen von ATLAS-Meldungen verwendet werden. Das Merkblatt zum Einheitspapier 2010 finden Sie unter "Externe Links". Bitte beachten Sie, dass es laut Zollverwaltung in Anhang 3 (Art des Geschäfts) in Kürze Änderungen geben wird. Die IHK hält Sie auf dem Laufenden.

Klarstellung zu den Packstückkodierungen

Diese Kodierungen waren jahrelang eine zuverlässige Quelle für Auseinandersetzungen. Auf Seite 38 des neuen Merkblatts ist jetzt klargestellt, 

  • dass es sich bei der Verpackung um die Transportverpackung handelt und nicht um die Einzelhandelsverpackung
  • dass zwar eine Palette normalerweise kein Packstück ist, die Palette aber sehr wohl als Verpackungscode genutzt werden kann, wenn Waren sich auf einer eingeschweissten Palette befinden oder die Ware nicht anderweitig verpackt ist.

Damit dürften die meisten Probleme gelöst worden sein.

Zusätzliche Datenerfordernisse seit 1. Juli 2009

Seit Ausfuhranmeldungen ausschließlich elektronisch über ATLAS-Ausfuhr erledigt werden können, gelten folgende Änderungen. Die Feldangaben beziehen sich auf die bisherigen Felder in der Papierzollanmeldung.  

  • Feld 7 Bezugsnummer
    Seit 1. Juli 2009: Bei Ausfuhrsendungen ist die Kennnummer der Sendung anzugeben. Als Alternativen werden die UCR oder die Frachtbriefnummer genannt. Da dies keine praktikablen Alternativen sind, sollte eine unternehmensindividuelle Nummer angewendet werden (Rechnungsnummer, Lieferscheinnummer o.ä.).
  • Feld 15a Versendungsland/Ausfuhrlandcode
    Seit 1. Juli 2009: Auszufüllen bei Versendung/Ausfuhr: der tatsächliche Ausfuhrmitgliedstaat ist zu nennen, also das EG-Land, in dem das Ausfuhrverfahren beginnt. i.d.R. Deutschland DE.
  • Feld 29 Ausgangszollstelle
    Anmeldung mit ATLAS: Die mutmaßliche Ausgangszollstelle, also die EG-Grenzzollstelle muss in codierter Form angegeben werden.
    Codierungen der deutschen Ausgangszollstellen: siehe Merkblatt zum Einheitspapier, Anhang 4.
    Codierungen aller EG-Ausgangsszollstellen: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds//csrdhome_de.htm
    Falls eine andere Grenzzollstelle angefahren wird, die das kein Problem.
  • Feld 30 Warenort
    Seit 1. Juli 2009: Es ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können.
  • Feld 31 Warenbeschreibung
    Seit 1. Juli 2009: Ggfs. ist die vierstellige UN-Gefahrgutnummer anzugeben.
  • Feld 35 Rohmasse
    Seit 1. Juli 2009: Die Rohmasse der gesamten Sendung ist anzugeben (Masse der Ware mit sämtlichen Umschließungen mit Ausnahme von Beförderungsmaterial und insbesondere Behältern (Containern)).
  • Feld 44
    • AEO-Codierung (sofern vorhanden)
    • viele zusätzliche Codierungen, die bisher nicht erforderlich waren. Welche Codierungen im Einzelnen erforderlich sind, hängt von der Ware ab. Über die Zolldatenbank der Zollverwaltung EZT-Online, Ausfuhr, lassen sich die meisten für ATLAS-Ausfuhr erforderlichen Codierungen recherchieren.
  • weitere Angaben zu dem im bisherigen Einheitspapier keine entsprechenden Felder vorhanden sind
    • Zu durchfahrende Länder einschließlich Abgangs- und Bestimmungsland, ISO-Ländercode in chonologischer Reihenfolge. Es geht um die mutmaßliche Route.
    • Beförderungskosten, Code für die Zahlungsweise (sofern bekannt, in der Regel nicht bei Ab-Werk-Lieferungen)
      A Barzahlung
      B Kreditkartenzahlung
      C Zahlung mit Scheck
      D andere (u.a. Kontoabbuchung)
      H Elektronischer Geldtransfer
      Y Kontoinhaber entspricht Beförderer
      Z nicht vorausgezahlt
    • Kennnummer für besondere Umstände, sofern einschlägig:
      A Post- und Express-Sendungen
      B Schiffs- und Flugzeugbedarf
      E Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Das Notfallformular "Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit EPAS" ist bei einem technischen Versagen des ATLAS-Systems zu verwenden. Alternativ können Sie beim Ausfall von ATLAS-Ausfuhr die bisherigen Formulare 0733 und 0734 weiter nutzen. Allerdings müssen Sie diese mit einem neu publizierten "Sicherheitsdokument" ergänzen (Formular 033023 und 033024, im Formularcenter unter www.zoll.de abzurufen), aus dem die zusätzlich ab 1. Juli 2009 anzugebenden Daten hervorgehen.

Eine ausführliche Änderungsauflistung erhalten Sie mit der beigefügten IHK-Änderungsauflistung.


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