Achtung! Antragsfrist auf den 15. Februar 2010 vorverlegt
[21.01.2010]
Förderzeitraum 2010 im Programm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung
Wir möchten Sie nochmals auf diese verkürzte Frist aufmerksam zu machen.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die mindestens 1 mautpflichtiges Fahrzeug (mehr als 12 Tonnen) zum Datum 31.10.2009 auf ihr Unternehmen angemeldet hatten.
Im Rahmen der Förderung können bis zu 70 % aller Kosten gefördert werden. Vorrangig werden die Ausbildung zum Berufskraftfahrer gefördert, aber auch Weiterbildungen.
|