Dienstag, 07. September 2010
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Sie enthält die für die Speditions- und Logistikbranche wichtigen Gesetzen und Klauselwerke. [mehr >>]


Bildung einer Arbeitsgruppe zu grenzüberschreitenden Personentransporten (Taxi) vom und zum Flughafen Zürich [mehr >>]

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Nationale Bescheinigungspflicht für die Wochenruhezeit nach § 20 FPersV [11.01.2010]


(gekürzt nach der Mitteilung des ASL vom 08.01.2010)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Rahmen der jährlichen Besprechung der Bund-Länder Sozialreferenten beschlossen, dass ab sofort auf eine Bescheinigung des Unternehmers über die wöchentliche Ruhezeit verzichtet werden kann, soweit der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte bzw. einem Schaublatt als Ruhezeit dokumentiert.

Für Fahrzeuge zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen ohne Kontrollgerät ist die Wochenruhezeit auf dem Tageskontrollblatt nachzutragen.

Als Begründung wird auf die EG-Verordnungen 3823/85 und 561/2006 verwiesen, die keinen besonderen Nachweis für die Wochenruhezeit vorsehen.

Bisher vertrat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die Ansicht, dass grundsätzlich die Wochenruhezeit bescheinigt werden müsse.

 

Sobald eine Änderung der Fahrpersonalverordnung ansteht, wird der § 20 FPersV entsprechend angepasst und ausdrücklich geregelt, dass eine Bescheinigung des Unternehmers in Bezug auf die wöchentlichen Ruhezeiten nicht erforderlich ist, soweit der Fahrer die betreffenden Zeiten nachträgt.

Zudem wird der § 20 FPersV dahingehend geändert, dass selbständige Unternehmer und selbständige Kraftfahrer, die den Anforderungen des Artikel 3e der EG-Richtlinie 2002/15 entsprechen, der Nachweispflicht nicht unterliegen.

 

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um die Änderung einer nationalen Vorschrift handelt.

Im grenzüberschreitenden Verkehr sollte daher vorläufig die bisher geübte Bescheinigungspraxis beibehalten werden.

 

Nach Rücksprache hat das BAG bestätigt, dass der vorgenannte Beschluss der Bund-Länder Sozialreferenten mittlerweile auch mit den für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Landesbehörden abgestimmt ist.

Das BAG hat folgerichtig unmittelbar den Straßenkontrolldienst angewiesen, Bescheinigung für Wochenruhezeiten nicht mehr zu verlangen, soweit der Fahrer die betreffenden Zeiten nachgetragen hat.

 


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