Dienstag, 07. September 2010
News:
Sie enthält die für die Speditions- und Logistikbranche wichtigen Gesetzen und Klauselwerke. [mehr >>]


Bildung einer Arbeitsgruppe zu grenzüberschreitenden Personentransporten (Taxi) vom und zum Flughafen Zürich [mehr >>]

News

Neues EU-einheitliches Formblatt mit sofortiger Wirkung [11.01.2010]

Veröffentlichung des neuen Formblattes (Mitteilung des ASL vom 11.01.2010)

Das Formblatt ist herunterzuladen unter folgender Internetadresse:
http://ec.europa.eu/transport/road/social_provisions/form_attestation_activities_en.htm

Die verschiedensprachigen Formblätter sind erreichbar, in dem man in der Zeile
The form  [62 KB] □ may be printed on paper containing the company logo and contact details, but the fields containing the company information must also be filled ...
auf das Kästchen (□) klickt.
Der ASL weist darauf hin, dass gemäß der zwischenzeitlich veröffentlichten Leitlinie zur Anwendung,

-       das neue EU-Formblatt nicht benötigt wird, soweit der Fahrer für die entsprechenden Tage Aufzeichnungen, einschließlich manueller Einträge, des digitalen oder analogen Kontrollgerätes vorlegen kann. Dies gilt gemäß der Leitlinie insbesondere auch für die wöchentlichen Ruhezeiten.
-       dass die Mitgliedstaaten zwar nicht verpflichtet sind, die Verwendung des neuen EU-Formblattes zu verlangen. Seit dem Tag der Veröffentlichung ist jedoch das EU-Formblatt in allen Mitgliedstaaten zu akzeptieren. Es ist daher sinnvoll, zukünftig das EU-Formblatt zu verwenden; dies ist auch deshalb ratsam, weil in einigen Mitgliedstaaten ausschließlich das EU-Formblatt anerkannt wird.
-      dass die Frage, ob die Übergabe des neuen EU-Formblattes an den Fahrer nunmehr auch per Fax möglich ist, gegenwärtig für Deutschland weiterhin verneint werden muss. Zwar stellt die Leitlinie Nr. 5 klar, dass ein Fax oder eine digitalisierte Kopie anerkannt werden kann; diese Alternative ist jedoch nur möglich, soweit dies nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zulässig ist. Nach den deutschen Vorschriften (insbesondere § 20 Fahrpersonalverordnung) ist jedoch eine Übermittlung der Bescheinigung für lenkfreie Tage per Fax oder in digitalisierter Kopie nicht vorgesehen.


Da dieser Rechtszustand für den innerdeutschen Verkehr unbefriedigend ist, hat der ASL Kontakt mit dem Bundesamt für Güterverkehr aufgenommen. Dieses will diesbezüglich ein Verfahren mit den Landesbehörden einleiten. 


Downloads: attestation_of_activities_de_neu_2010.doc (60 KB)
 
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