Neue Regeln für Winterreifen in Schweden
[11.12.2009]
Sowohl einheimische als auch ausländische Autos und leichte Nutzfahrzeuge müssen bei winterlicher Fahrbahn in der Zeit zwischen dem 1. Dezember und 31. März Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Profiltiefe aufweisen. Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen gar eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern besitzen. Diese Vorschrift gelte bei winterlichen Bedingungen auch für ausländische LKW und Busse, jedoch nicht für Trailer.
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