Dienstag, 07. September 2010
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Sie enthält die für die Speditions- und Logistikbranche wichtigen Gesetzen und Klauselwerke. [mehr >>]


Bildung einer Arbeitsgruppe zu grenzüberschreitenden Personentransporten (Taxi) vom und zum Flughafen Zürich [mehr >>]

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Verlängerte Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld im Jahr 2010 [10.12.2009]

Sofern mit der Kurzarbeit im Jahr 2009 begonnen wird/wurde, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten

Das Bundeskabinett ermöglicht mit dem Beschluss der neuen Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld einen verlängerten Bezug des Kug: Für Fälle, in denen der Anspruch auf Kug im Jahr 2010 entsteht, kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) für 18 Monate Kug gewähren. Diese Neuregelung verlängert die gesetzliche Bezugsfrist von sechs Monaten, die ansonsten für Kurzarbeit ab dem 01.01.2010 gelten würde. Sofern mit der Kurzarbeit im Jahr 2009 begonnen wird/wurde, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten . Dieser verlängerte Bezug wurde vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise eingeführt und gilt, sofern der Anspruch bis zum 31.12.2009 entsteht.   

Die weiteren Erleichterungen beim Kug, wie z.B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA, die im Rahmen des Konjunkturpaktes II eingeführt wurden ,gelten befristet bis zum 31.12.2010.

 

(News der IHK Ostthüringen vom 10.12.2009) 


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