Fahrverbot für Durchgangsverkehr auf B3 und B252 wurde für rechtswidrig erklärt
[19.11.2009]
Diese Woche wurde es bekannt, das Fahrverbot für den Durchgangsverkehr für LKW über 12 t ist auf der B3 und der B252 für rechtswidrig erklärt worden. Während dessen die B7, B27 und B 400 weiterhin für den Durchgangsverkehr gesperrt bleiben.
Natürlich wurden die Polizeikontrollen an diesen Strecken mit Urteilsverkündung wieder aufgenommen.
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